eBON - Druckst du noch oder begeisterst Du schon?

Jeder im Einzelhandel hat gewusst was kommt und das nicht erst am 01. Januar 2020. Die BON-Druckpflicht ist doch nur ein Bestandteil einer Verordnung, die weit darüber hinausgeht. Dummerweise sind nur die wesentlichen Teile der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) seitens der Finanzbehörden nicht termingerecht bereitgestellt worden, um das Thema komplett einzuführen. Geblieben ist dadurch zum 01.01.2020 nur ein komplett überflüssiger BON-Druckzwang, weil alle ursprünglichen Inhalte noch gar nicht da sind.

Jetzt kann man sich entweder dem allgemeinen Tenor anschließen und meckern, oder aber die Chance ergreifen und endlich aufräumen mit dem Papierquatsch. Statt Papier sollten moderne Kassensysteme die technischen Möglichkeiten nutzen, selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes und mit einfachsten Mitteln!

Der POSMAN eBon

Mit dem POSMAN eBON haben wir erstmals 2018 erstmals eine für jeden nutzbare Möglichkeit vorgestellt, BON's elektronisch zu versenden, ohne Kundendaten erfassen und speichern zu müssen! Und wenn wir vom BON sprechen, dann sprechen wir natürlich vom kompletten BON inkl. aller Grafiken und QR-Codes - ohne wenn und aber.

Wie funktioniert der eBon?

Ein Kunde steht mit seiner Bohrmaschine an der Kasse und entscheidet sich für den digitalen Kassenbon. Der Verkäufer fragt den Kunden nun nach seiner Kundennummer. Ist er bereits Kunde und hat standardmäßig schon bei einem früheren Kauf den eBon als Bon-Art ausgewählt, ist dieses im System hinterlegt mitsamt seiner von ihm angegebenen E-Mail-Adresse. Er bekommt den Bon nun automatisch per E-Mail als PDF.

Ist er KEIN Kunde, so präsentierst der Verkäufer nun einen QR-Code, der den Kunden zu einer Webseite leitet, auf der er seine Mail-Adresse eingibt und diese wiederum in einen QR-Code umwandelt. Das hat den Grund, dass er seine Mail-Adresse ja seltenst an der Kasse irgendwo eintippen kann, weil es keine Tastatur für Kunden gibt. Den vom Kunden generierten QR-Code (der seine Mail-Adresse codiert) zeigt er dem Verkäufer. Dieser scannt den Code ab, bekommt dadurch die Kunden Mail-Adresse und schickt den eBon als PDF exakt an diese Adresse.

Vorteile des eBons

  • Wenn der Kunde bereits registriert ist und dem eBon zugestimmt hat, ist das Verfahren automatisiert und sehr schnell und unkompliziert. Keine Wartezeiten an der Kasse, keine grummelnden, genervten Menschen in der Schlange.
  • Kostenfreie Lösung für Unternehmen / Händler und Kunde

Nachteile des eBons

  • Im Gegensatz zu einem Online-Archiv wie anybill, hat der Kunde hier kein Archiv, in dem er aktiv suchen kann. Die Belege sind alle als Mail-Anhänge in seinem E-Mail-Postfach, was bei vielen Bons ggf. unübersichtlich werden kann. Auch eine Suche nach bestimmten Kassenbons ist hier ggf. schwieriger.
  • Der Kunde erhält nicht den Bon in dem Design, wie er ihn gedruckt bekommen hätte, sondern ein DIN A4 Format als Kaufbeleg.

Wie sieht die Gesetzeslage aus?

Ein Kassen-Beleg kann sowohl elektronisch, als auch in Papierform (BON) zur Verfügung gestellt werden. Wird ein Beleg elektronisch übermittelt (z.B. per eMail), so muss der Kunde dem vorher zustimmen.

Bei der elektronischen Belegausgabe ist ein standardisiertes Datenformat zu verwenden, der Kunde muss den Beleg mittels einer Standardsoftware aufrufen können.

Interesse am eBon?

Das interessiert Sie? Dann kommen Sie doch einfach zur EuroShop auf unseren Messestand. Wir zeigen, wie einfach und günstig es sein kann, seine Kunden zu begeistern!